KEHR-, MESS- UND ÜBERPRÜFUNGSARBEITEN
Wir führen Kehr- und Prüfungsarbeiten nach der Kehr und Überprüfungsordnung (KÜO) bei Ihrer Heizanlage aus. Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kurz 1. BImSchV genannt (freie Tätigkeiten) führen wir auch Messungen auf Ihrem Anwesen durch. Dabei halten wir uns an den Vorgaben und Arbeitsblättern des Bundeszentralverbandes Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband auch bekannt als ZIV. Weiterhin sind wir berechtigt vor Ort Prüfstandsmessungen an Einzelraumfeuerstätten nach 1.BImSchV durchzuführen.
REINIGEN VON FEUERSTÄTTEN
Wir reinigen Ihre Öl-, Holz oder Pelletheizung. Auch Einzelraumfeuerstätte wie Kachelofen, Kaminofen oder Küchenherd so wie deren Verbindungsstücke werden von uns gereinigt. Diese Reinigung verbessert die Energieeffizienz und dient der Betriebssicherheit und dem Brandschutz.
REINIGEN UND JUSTIEREN VON LÜFTUNGSANLAGEN
In vielen neuen Anwesen werden raumlufttechnische Anlagen installiert. Wir reinigen diese, regulieren die Tellerventile und stellen die Luftvolumenströme nach der Reinigung wieder ein. Sollte keine Berechnung nach DIN 1946 vorliegen, können wird dies gerne für Sie erledigen. Das Austauschen von Filtern übernehmen wir natürlich auch für Sie. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie uns für einen Termin vor Ort und wir erstellen einen Kostenvoranschlag.
AUSSTELLEN VON ENERGIEAUSWEISE
Wir sind als Energieberater HWK berechtigt, Energiebedarfs- und Verbrauchsausweise nach EnEV für die Vorlage bei Neuvermietung und Verkauf von Wohngebäuden auszustellen.
DURCHFÜHRUNG EINER GASHAUSSCHAU
Nach der technischen Regel für Gasinstalationen kurz TRGI genannt, sind Gasleitungen von der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses an einmal jährlich visuell zu überprüfen. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgaben und dokumentieren dies mittels Protokoll.
MONTAGE UND VERTRIEB VON RAUCHWARNMELDER
Ab 01.01.2018 besteht in Bayern Rauchwarnmelderpflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Diese müssen nach DIN 14676 montiert und einmal jährlich gewartet werden.
Wir vertreiben und montieren Rauchmelder entsprechend der DIN 14606 mit 10 Jahresbatterien gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit Installationszertifikat. Unsere Mitarbeiter haben sich zur „Q-Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder“ weitergebildet. Selbstverständlich übernehmen wir auch die jährliche Wartung inklusive Wartungsprotokoll für Sie. Wir führen auch zertifizierte Hitze- oder CO-Melder in unserem Sortiment. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.